Bei dieser Fragestellung steht zu vermuten, dass die Viren bei Ihnen mittels Antikörper-Test, PCR-Test oder Virus-Kultur im Labor nachgewiesen wurden.
Alle drei Testergebnisse bestätigen eine durchgemachte asymptomatische Infektion. Diese Tests sind in den derzeitigen Verordnungen auch als Nachweise vorgesehen.
Die von uns hier vorgestellten T-Zell-Tests (ElisSpot und Lymphozyten-Transformations-Test) sind Bluttests, die ebenfalls “symptomloses Corona”, eine daraus resultierende Immunität, eine bereits vorher bestehende Kreuzimmunität (welches dann die Ursache für die Symptomlosigkeit sein dürfte) oder auch einen Impferfolg feststellen. Diese beiden Tests sind in den derzeitigen Verordnungen nicht als Nachweise vorgesehen und im Falle des Feststellens einer akuten Infektion auch nicht meldpflichtig.